Monthly Archives: January 2009

… habe ich leider nicht. Der Weg zur Arbeit bleibt mir morgen daher nicht erspart… :-\

Christian Schlender hat eine interessante Diskussion angestoßen: Es geht um die Traffic Booster 2008 – so die Faktoren, die einer Website mehr Besucher eingebracht hat.
Dazu kann ich auch mal etwas aus dem Nähkästchen plaudern:
Mein persönlicher Trafficbooster 2008 war die Umstellung einer internen Site-Suche von Google-Search auf ein selbst programmiertes System. Diese Veränderung hat mir deutlich mehr Seitenabrufe und auch Sales eingebracht.
Unter www.tickets-1a.de hatte ich zunächst – eher aus Faulheit – eine Google Search eingebunden. Darüber liefen auch einige Suchabfragen und in der Tat wurde auch gelegentlich auf die dortige Werbung (Klickvergütung im einstelligen Centbereich!!) geklickt. Der Conversion-Rate war allerdings im Keller. Niemand wollte anscheinend die eigentlichen Produkte dieser Seite, nämlich Konzertkarten, kaufen. Continue reading

Bei Basicthinking hab ich heute folgendes gefunden: einen sog. Splatter-Teppich. Wer auf plattgefahrene Tiere steht, für den ist dieser Teppich genau das Richtig. Aber seht selbst: http://www.basicthinking.de/blog/2009/01/27/splatter-teppich-regt-zum-nachdenken-an/

Aus dem BGB:

§ 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen

Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

§ 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers

Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.

§ 963 Vereinigung von Bienenschwärmen

Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

§ 964 Vermischung von Bienenschwärmen

Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.

Nachzulesen hier.

Kommerzielles (aber gut!)