Archive for the ‘Allgemein’ Category
CD-Tipp: Zum Glück in die Zukunft (Marteria)
Ich höre nicht gerne Rap oder Hip-Hop. Ich weiß nicht genau, woran das liegt. Mag sein, dass die Ausrufe “Yo”, “Yeah”, “oh” mich nicht so ansprechen. Mag sein, dass das ewige Gesinge vom “Ich komme ausm Ghetto, ich bin so hart und ihr seid alle scheiße” mir so schon aus den Ohren heraus hängt. Aber ich gestehe: Ich habe mir letztes Wochenende das Album von Marteria (“Zum Glück in die Zukunft
“)* gekauft – und es war kein Fehlkauf!
Was hier, unter anderem mit Supportern wie Jan Delay oder Peter Fox auf die Beine gestellt wurde, ist wirklich ein Meisterwerk, das es lohnt, legal zu besitzen…
Ich kann nur eines sagen: kauft euch nicht die Single (“Verstrahlt”), sondern gleich das ganze Album.
Die Texte sind zu keiner Zeit mit Mainstream-Rap-Gesülze (s.o.) durchsetzt, sondern für das Genre anspruchsvoll, aber auch witzig. Dass die Beats ebenfalls in dieser Qualität vorliegen, zeigt schon die Tatsache, dass das dem Album auf einer zweiten CD instrumentale Fassungen der Stücke vorliegen.
“Chapeau!” kann ich da nur dem Produzententeam zurufen. Eine klare Kaufempfehlung meierseits!
Marteria auf Twitter: http://twitter.com/marteria
Zum Album bei Amazon*: Zum Glück in die Zukunft
Und hier die Single “Verstrahlt”:
Dieser Post ist meine persönliche Meinung. Der mit dem * gekennzeichnete Link ist eine Werbeanzeige von amazon. Das Schalten der Werbung hat nichts mit meiner Meinung zu diesem Album zu tun.
Tipp: Der Youtube-Channel von AlexiBexi
Auf deutsche Übersetzungen von internationalen Charterfolgen hat sich der Alexander Böhm alias AlexiBexi in seinem Youtube-Stream gewidmet. Und das in professioneller Studioqualität: Sein neuestes Werk ist die Übersetzung des Songs “Break your heart” von Taio Cruz feat. Ludacris:
Den Youtube-Channel gibts hier: http://www.youtube.com/user/AlexiBexi
Pause?
Nach langer Abstinenz kommen jetzt wieder Postings in dieses Blog. Der Grund für meine Blog-Pause war nicht etwa Faulheit, sondern einfach die Tatsache, dass ich umgezogen bin. Da gibts ne ganze Menge zu tun. Und es ist immer noch alles fertig…
Aber blogtechnisch bin ich wieder da!
Handwerkergruß für schräge Wände
Viel Glück und viel Sägen beim Laminat-Verlegen!
Neues Design
Nachdem ich mit dem vorherigen Wordpress Theme nicht so wirklich zufrieden war, habe ich heute Abend mal eben auf die Schnelle daran gemacht, ein neues zu kreieren. Das geht mit den entsprechenden Tools deutlich schneller, als wenn sich lange nach einem kostenlosen Template umsehen muss. Ich finde, das Blog hat an Übersichtlichkeit gewonnen. An der Schrift im Artikel werde ich noch ein wenig drehen (könnte größer sein), aber das mache mal später. Wie ist Eure Meinung?
Zahnzusatzversicherungen im Test: “Auf den Zahn gefühlt”
[Trigami-Review]Als Zahnarzt-”Kunde” und Kassenpatient fühlt man sich heute manchmal als Mensch zweiter Klasse. Muss man doch für so ziemlich alle Leistungen des Zahnarztes etwas dazubezahlen, oder die Leistungen gar bis auf ein Minimum, das die gesetzliche Krankenkasse trägt, selbst bezahlen.
Ich selbst war vor kurzem in einer solchen Situation, als mein Zahnarzt mir mitteilte, dass meine Kunststoffüllungen in zwei meiner vier Backenzähnen langsam zu zerfallen drohten. Nach der optimalen Lösung gefragt antwortete er mit “Inlays”. Inlays sind, sofern man sie nicht gerade auf den Bahamas fertigen lässt, aber alles andere als billig (zusammen wäre ich wohl auf ungefähr 800 Euro gekommen).
Eine echte Alternative zu diesem Dilemma wäre eine Zahnzusatzversicherung. Doch, wer nicht gerade Versicherungskaufmann ist, wird bei der Fülle der angebotenen Varianten schnell den Überblick verlieren. Abhilfe verspricht die Website www.zahn-testsiegertarife.de. Das Prinzip der Website erklärt Peter Filip von Testsiegertarife:
Die Website ist wirklich einfach aufgebaut: Für jeden Anwender sofort erkennbar sind die vier Tarife, die der Anbieter vermitteln will. Allesamt sind es Tarife, die von der Stiftung Warentest – Finanztest – mit der Note “sehr gut” oder “gut” bewertet wurden. Die Leistungen der Zahnzusatzversicherungen erfahrt der Interessent durch einfaches “Berühren” der entsprechenden Spalte mit der Maus.
Interessant für den möglichen neuen Versicherten: Die Website bietet unter http://www.zahn-testsiegertarife.de/pramien/ Prämien an. So kann man einen DOUGLAS-Gutschein in Wert von 15 Euro, einen AMAZON-Gutschein über 15 Euro oder Oral B Vitality Precision Clean (“Putzen wie der Zahnarzt”) erhalten.
Insgesamt macht das Serviceangebot auf mich einen guten Eindruck. Man erfährt nicht nur die Vorteile einer Versicherung, sondern wird auch mit dem Kleingedruckten konfrontiert. Dies allerdings in einer übersichtlichen und verständlichen Form. Nur lesen muss man noch selbst.
Aus 110 Zahnzusatztarifen, die von der Stiftung Warentest geprüft wurden, ist hier nur “Creme de la creme” vertreten. Zumindest beim Herumklicken auf der Website hat man ein positives Gefühl, weil hier alle Fakten der Versicherungen auf den Tisch gelegt werden. So sollte man doch auch einmal in einem Versicherungsbüro beraten werden… oder?
Auf der separaten Blogseite werden außerdem die einen anderen Tipps und Hinweise gegeben, wie man am besten was bei einer Zahnzusatzversicherung abrechnen kann.
Wer sich darüber hinaus für Aktualisierungen interessiert, kann die Profile bei Facebook oder Twitter verfolgen.
Die 280 D-Mark-Hose
Manchmal kann ich auch an kleinen Dingen verzweifeln. So etwa neulich, als ich in mein Auto stieg. Meine Hose wollte nicht mehr so richtig. Genauer gesagt: Der Stoff. Am Hosenbein entstand ein ca. 15 cm langer Riss. Einfach so. Nicht, dass ich dort in den letzten 6 Monaten, seit dem ich jetzt Besitzer dieser Hose war, um einiges zugelegt hatte. Das habe ich mit Sicherheit nicht. Und eigentlich bin ich auch nicht als Hulk verschrien. Es hatte mich in diesem Moment ja auch niemand wütend gemacht. Und hängen geblieben bin ich mit der Hose auch nicht. Sie wollte einfach nicht mehr. Da es sich dabei um keine Billighose eines Discounters mit drei Buchstaben gehandelt hat, verdient die Tatsache eine besondere Erwähnung: Die Hose ist von der Marke “Jack & Jones”, ein Label, dass für stylische Mode steht. Offenbar ist die Qualität noch ausbaufähig (in Sachen Reklamation werde ich übrigens noch mit der Firma Kontakt aufnehmen müssen, da ich den blöden Kassenbon nicht mehr finde… man schmeißt auch immer das Falsche weg).
Nun wollte ich adäquaten Ersatz für diese Hose beschaffen. Meine einfachen (?) Anforderungen:
- Jeans
- Größe 33-36 (wobei 36 nicht zu kurz sein darf)
- Schnitt Bootcut
- Preis unter 100 Euro
Mit der Illusion von Machbarkeit ging ich zunächst in Wilhelmshaven auf die Suche. Im Modehaus Leffers wurde ich dann fündig (es gab exakt 1 Hose mit dieser “Konfiguration” im Geschäft, die auch optisch meinem Geschmack entsprach). Leider hatte die Länge 36 eher eine Tendenz zur 34 denn zur 38. Es fehlte am Hosenbein gut 1 cm.
Wohl oder übel musste ich nach Oldenburg fahren, um die dortigen Geschäfte abzuklappern. Leffers – im Umbau, Hosenabteilung platzmäßig stark reduziert. Theo Wormland war auch klasse: “Ich hatte gern eine Jeans mit der Schnittform Bootcut” – Verkäuferin: “Bootcut?” … (nach kurzer Erklärung meinerseits) “Ach da haben wir was von GStar!” Ich: “Unter 100 Euro?” Sie: “Ach ja…”
C&A, Jeans Fritz!, New Yorker, Tom Tailor… Fehlanzeige.
Bei ESPRIT war auch nichts zu finden (“Versuchen Sie es doch mal bei Leffers oder Theo Wormland”). Und dann gibt es ja noch Bruns – Mode für Herren in Übergröße. Wenn nicht hier eine Jeanshose in meiner Größe zu finden war, wo denn dann?
Tatsächlich gab es hier ein Regal mit der Aufschrift “33-38″. Da stürzte ich mich natürlich gleich drauf. Insgesamt sechs verschiedene Modelle standen mir zu Auswahl. Eine Hose häßlicher als die andere.
Nunja, was soll ich sagen: Ich habe schließlich eine GStar-Jeans gekauft für 139,- Euro. Für mich ein irrer Preis für eine Hose. Wenn diese Hose kaputt geht, beschreite ich den Klageweg, soviel ist sicher.
Nächster Traumurlaub Ägypten?
Im Moment habe ich ja so etwas von gar keinen Kopf für Urlaubsplanung: Umzüge stehen an, im Rahmen meiner Tätigkeit bei der SPD wird sehr viel Zeit gebunden und meine Nebentätigkeit kommt auch noch dazu. Manchmal muss man sich aber ein paar Minuten aus der Hektik ausklinken und etwas träumen. Etwa von dem nächsten Wunsch-Urlaubsziel, und was man dort gerne machen würde.
Da ich in den letzten Jahren zweimal in Spanien war, wäre nun eigentlich ein mal ein anderes Land dran. Aus wirtschaftspolitischer Sicht müsste es eigentlich Griechenland sein. ![]()
Interessant finde ich allerdings auch Ägypten. Das Land bietet einen großen Schatz an kulturellen Highlight. Die Pyramiden zu besichtigen, würde mich schon faszinieren.
Aber auch als Badeurlaubsziel soll Ägypten nicht ungeeignet sein. Kollegen von mir haben mich aber schon darauf hingewiesen, dass man besser in den Hotelanlagen verbleibt und sich nicht in die Innenstädte begeben soll. Die Ägypter sollen dort besonders aufdringlich sein, insbesondere, wenn man eine blonde Frau dabei hat.
Das wäre es einmal wert, überprüft zu werden.
Wenn ich die aktuellen Wetterdaten von Kairo so ansehe, werde schon ziemlich neidisch: während hier in Wilhelmshaven Regenwetter bei ca. 13 Grad angesagt ist, sind in Kairo gerade mollige 27 Grad, die sich im Laufe des Tages wohl auf 34 Grad erhöhen werden…
Preislich ist Ägypten schon etwas teurer als meine Spanien-Schnäppchen, die ich 2007 und 2009 “geschossen” habe (Teneriffa für 275 Euro für eine Woche inkl. Frühstück und Flug im 3* Hotel, Mallorca ähnlich). Dennoch erscheint mir ein Urlaub in Ägypten erschwinglich und in Anbetracht der kulturellen Highlights durchaus in den nächsten Jahren angebracht. Auf die To-Do-Liste damit.
Vulkanasche und South Park mit Facebook-Thema
Die Asche des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull fliegt immer noch über Europa. Wer sich näher dafür interessiert, kann auf der Landeskarte einer Website den Verlauf der Aschewolke beobachten (mathematisches Modell?)
Den ganz alltäglichen Terror von Sozialen Netzwerken thematisiert eine neue Folge von South Park, die unter folgendem Link abrufbar ist: http://www.southpark.de/alleEpisoden/1404/?lang=en (engl.)
Vulkanasche – das sind die Rechte der Verbraucher!
In den vergangenen Tagen sind viele Flüge ausgefallen und die Passagiere sind/waren zurecht sauer. Das Bundesjustizministerium hat sich jetzt in einer Pressemitteilung mit der Frage nach Regressansprüchen auseinander gesetzt.
Ich habe einen Flug gebucht – kann ich mein Geld zurückerhalten?
Der Fluggast hat das Recht, sich entweder den Flugpreis erstatten zu lassen oder sich auf einen anderen Flug umgebuchen zu lassen.
Doch obacht:
Ein Anspruch auf eine zusätzliche Ausgleichszahlung, der einem Flugpassagier im Allgemeinen bei einer Annullierung zustehen würde, besteht nicht, da die Luftraumsperrung wegen Vulkanasche einen sog. “außergewöhnlichen Umstand” darstellt, für den die Fluggesellschaft nicht verantwortlich ist.
Da die Fluggesellschaft an dem Flugausfall kein Verschulden trifft, können auch sonstige Schäden (z.B. aufgrund eines versäumten Geschäftstermins) nicht ersetzt verlangt werden.
Kooperiert die Fluggesellschaft in Bezug auf Umbuchung oder Rückstattung des Flugpreises nicht, kann der Verbraucher zivilrechtlich dagegen vorgehen.
Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen ist die Rechtslage etwas komplizierter: Ansprüche können gegenüber der Fluggesellschaft und/oder dem Reiseanbieter bestehen.
Storniert der Reiseveranstalter eine Reise aufgrund der Aschewolke, so muss der Kunde den Reisepreis nicht bezahlen. Das gilt jedoch dann nicht, wenn der Reiseveranstalter in Vorleistung gegetreten ist (z. B. weil er ein Visum besorgt hat): hier kann der Veranstalter eine Entschädigung verlangen. Entstehen Stornokosten (z. B. durch Hotels), dann sind diese zu 50% vom Veranstalter und zu 50% vom Reisenden zu tragen, so jedenfalls die bisherige Rechtsprechung.
Verzögert sich der Hinflug aufgrund der Luftraumsperrung, kann der Reisende eine entsprechend anteilige Minderung durchsetzen.
Bei Verzögerungen des Rückfluges kann der Reiseveranstalter die Reise ebenfalls kündigen. Ein Rücktransport muss dennoch durchgeführt werden. Wird dieser teurer als ursprünglich vorgesehen, müssen die Mehrkosten zwischen den Vertragsparteien aufgeteilt werden.
Kündigt der Reiseveranstalter nicht, besteht weiterhin die Pflicht zur Erfüllung des Vertrages. Mehrkosten durch zusätzliche Übernachtungen u. ä. sind dann vom Reiseveranstalter zu tragen.
Weitere Informationen für ihren persönlichen Fall erhalten Sie bei Ihrem Rechtsanwalt.
