Aids

Der Fall der Verhafteten Sängerin einer bekannten Popgruppe ist schlimm und das aus mehreren Gründen: Die Sängerin ist offenbar mit dem HI-Virus infiziert, was durch die Staatsanwaltschaft an die Presse übermittelt wurde. Ein Fakt, der so für sich allein genommen sicher nichts in der Öffentlichkeit zu suchen hat.
Schlimm ist desweiteren, das besagte Sängerin mit anderen Männern ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte, obwohl sie – so ein Vorwurf – gewußt haben soll, dass sie infiziert war. Schlimm finde ich dabei die Tatsache, dass man bewußt andere Menschenleben aufs Spiel setzt. Die Verhaftung ist aus meiner Sicht bei bestätigtem Tatvorwurf mehr als gerechtfertigt.

Besonders schlimm finde ich aber einen Blogeintrag des sonst von mir sehr geschätzten Medienjournalisten Stefan Niggemeier, der unter der Überschrift “Wie schützt man am besten vor Aids? U-Haft” inhaltlich leider voll daneben gegriffen hat.
Zitat:

Wie verantwortungslos sich die Sängerin auch immer verhalten haben mag (oder nicht): Ihre Partner hatten die Möglichkeit, sich relativ zuverlässig vor einer Infektion zu schützen. Es ist beim Geschlechtsverkehr nicht wie im Straßenverkehr, wo man noch so vorsichtig fahren und trotzdem nicht verhindern kann, einem Raser zum Opfer zu fallen.

(Quelle: bildblog.de)

Hier wird versucht, die Verantwortung auf die Betroffenen abzuwälzen. Wenn jemand (ich schreibe dies unter dem Vorbehalt, dass die Tatvorwürfe zutreffen) bewußt wissentlich einen Dritten mit HIV infiziert, dann kann es doch nicht sein, dass der Täter/die Täterin sich darauf berufen kann, dass der andere keinen Schutz verwendet hat. Das ist schlicht absurd! Sollen jetzt alle Männer zunächst einen Fragebogen mit ihren Geschlechtpartnern/-partnerinnen durchgehen und alle Geschlechtskrankheiten abfragen?
Natürlich kann sich jeder Mann eine Tüte aufsetzen und hoffen, nicht von dieser schlimmen Krankheit getroffen zu werden. Das entläßt aber nicht die infizierte Person aus ihrer Verantwortung!

Und schließlich gibt uns das Strafgesetzbuch klare Vorgaben:

Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(§ 223 Abs. 1 StGB)

Auch mybasti hat sich diesem Thema gewidmet und mir inhaltlich schon etwas vorgegriffen.
Mir fehlte gestern einfach noch die nötige Distanz, um emotionsfrei über dieses Thema schreiben zu können.

Kommerzielles (aber gut!)