Dieter Bohlen

Im Newsletter von Rechtsanwalt Dr. Bahr habe ich gerade eine interessante Story gefunden: Dieter Bohlen, der bekannte Musikproduzent, hat gegen die Veröffentlichung eines Demo-Bandes geklagt, auf dem zu hören war, wie Bohlen den Sängern Anweisungen gab, wie diese bestimmte Liedstücke zu singen hatten.

Bohlen verlor jedoch den Prozess!

Das Urteil des AG Hamburg (Az.: 36A C 164/09) lt. Dr. Bahr: “[..] Zudem müsse eine öffentliche Person wie Dieter Bohlen es hinnehmen, dass das Publikum ein berechtigtes Interesse daran habe, wie seine stimmlichen Fähigkeiten seien [..] Dieter Bohlen selbst habe sich [..] immer wieder abfällig über die Teilnehmer [einer Castingshow] geäußert, so dass er es nun akzeptieren müsse, dass die Allgemeinheit über seine Gesangskünste informiert werden möchte.”

Mehr dazu bei Dr. Bahr.

Kommerzielles (aber gut!)