Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine für Verbraucher interessante Entscheidung gefällt: Bestellt ein Verbraucher per Telefon oder Internet eine Ware (sog. Fernabsatzvertrag) und schickt diese innerhalb der gesetzlich zugebilligten Widerrufsfrist zurück, so muss der Händler die Versandkosten für den Versand der Ware zum Verbraucher tragen. Nur die Versandkosten für die Rücksendung dürfen dem Käufer auferlegt werden, so die Richter (Aktenzeichen: C-511/08).
Für Onlinehändler bedeutet dies natürlich ein höheres Risiko und höhere Kosten…