Es kann zum Beispiel nicht sein, dass Marine-Soldaten ihren ersten Wohnsitz nach dem niedersächsischen Meldegesetz in Wilhelmshaven anmelden müssen, weil dort der Standort ist, sie aber gar nicht in Wilhelmshaven wohnen und dies dazu führt, dass in dem Ort, in dem sie eigentlich leben, eine Zweitwohnungssteuer fällig wird.
Vielleicht stecke ich gesetzestechnisch nicht so ganz tief in der Materie, aber in § 9 BGB steht etwas ziemlich Eindeutiges:
Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort.
Wenn das niedersächsiche Meldegesetz also eine Anmeldung am Standort verlangt, dann doch nur deshalb, weil Landesrecht dem Bundesrecht nicht widersprechen darf. Herr Königshaus wäre also gut beraten, den Bundesgesetzgeber zu kritisieren. Oups, da müsste Herr Könighaus ja die eigene Koalition kritisieren. Stattdessen hängt man das Problem lieber dem Land Niedersachsen oder gar der Stadt an (die hier auf ihr gutes Recht pocht, schließlich bemessen sich diverse Umlagen nach der Einwohnerzahl – Wilhelmshaven kann jeden Cent gut gebrauchen).
Könighaus poltert aber weiter gegen die Stadt:
Auch kann es nicht sein, dass Wilhelmshaven sich weigert, eine Buslinie aus der Stadt zum Hafen einzurichten
Auch hier ist Könighaus offenbar einer Falschinformation aufgesessen. Oberbürgermeister Menzel hat nämlich jetzt in einem Brief (PDF) an ihn dezediert beschrieben, welche Busanbindungen in den letzten Jahren bestanden haben:
Meine Auswertungen haben ergeben, dass der Marinestützpunkt, die 4. Hafeneinfahrt wie folgt von der Stadtwerke-Verkehrsgesellschaft bedient wurde: Von 1989 an fuhr ein Fahrtenpaar zum Stützpunkt, ab Mai 1992 fuhren zehn Fahrtenpaare zum Stützpunkt, ab Oktober 1992 fuhren fünf Fahrtenpaare, ab 1993 fuhren 3,5 Fahrtenpaare, ab 1995 fuhren 2,5 Fahrtenpaare. Im Jahre 2004 haben die Stadtwerke die direkte Fahrt zum Stützpunkt mangels Inanspruchnahme eingestellt. Ein Fahrtenpaar zum ÖPNV-Anschluss Norderneystraße wurde direkt durch die Bundeswehr bei Bedarf durchgeführt. Im Jahr 2007 erfolgte die Einstellung der bundeswehreigenen Shuttleleistungen wegen zu geringer Inanspruchnahme bis zur Norderneystraße.
Wie gering diese Buslinie in Anspruch genommen wurde, zeigen die vorlegten Zahlen der Verwaltung:
In den Jahren von 1989 bis 2004 sind pro Bus durchschnittlich 0,2 bis 3 Fahrgäste befördert worden (0,2 bedeutet: 5 Fahrten mit = 1 Fahrgast). Eine Befragung im Jahr 2009 ergab, dass es keine große Nachfrage seitens der Bediensteten der Bundeswehr gibt. Die Umfrage wurde vom Kasernenkommandanten durchgeführt.
Bei dieser Sachlage möchte man das bekannte Zitat von Dieter Nuhr an Königshaus richten: “Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal…”
Diese Artikel könnten auch interessant sein:

[...] Mai habe ich hier im Blog Kritik an der Kritik vom Wehrbeauftragten Hellmut Könighaus an der Stadt Wilhelmshaven geübt. Könighaus hat nun [...]